02/07/2024 0 Kommentare
Arbeitszeitenregelung im Pfarrdienst
Arbeitszeitenregelung im Pfarrdienst
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Arbeitszeitenregelung im Pfarrdienst
Künftig gibt es Arbeitszeitregelungen im Pfarrdienst. Darauf hat sich die Landessynode nach einer leidenschaftlichen Diskussion mit großer Mehrheit geeinigt. Demnach beläuft sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit künftig in Vollzeit auf 41 Stunden. Im Teilzeitdienst werden die Wochenstunden entsprechend anteilig berechnet. Trotz Bedenken hinsichtlich der genauen Umsetzung einer solchen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit war sich am Ende der Großteil der Landessynodalen einig: Eine solche Arbeitszeitregelung ist längst überfällig, um die Attraktivität des Pfarrberufs zu steigern, vor allem aber auch, um hohe Belastungen der Pfarrerinnen und Pfarrer zu vermeiden. Sollte es der Dienst erfordern, sind die Pfarrpersonen zwar weiterhin verpflichtet, über die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit zu leisten. Werden über einen Zeitraum von zwölf Monaten im Schnitt mehr als 44 Wochenstunden geleistet, haben sie jedoch den Anspruch auf eine Überprüfung. Der Beschluss basiert auf einem Antrag der Kreissynoden Dinslaken, Köln-Mitte, Solingen und Wied. Die Umsetzung des Beschlusses erfordert eine Überprüfung der Aufgabenplanung des Pfarrdienstes und wird auch zu Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung durch Pfarrpersonen führen.
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